Bezirksfischereiverein Passau und Umgebung e.V.

NEUUUUUUUUU
 

Die Pram - Abtsmühle (Österreich)

Das in unserem Eigentum stehende Fischereirecht, liegt am Stadtrand der Bezirkshauptstadt Schärding / Oberösterreich,. Die Abtsmühle ist ein kleiner Nebenfluss der Parm. 

Es erstreckt sich von der Wehranlage der Abtsmühle bis zum Zusammenfluss mit der Hochwasserentastungsrinne der Pram bzw. bis zur geraden Verbindungslinie zwischen den dort am linken Ufer un am rechten Ufer der Pram gesetzten Fischereigrenzstein.  

Neben dem Erlaubnisschein ist zur Ausübung der Fischerei, das oberösterreichische "Lizenzbüchl" erforderlich.

Es gelten die Schonmaße und -Zeiten nach dem oberösterreichischen Fischereigesetz.

 

 

 


Bestimmungen

- Fischen nur mit der Handangel, höchstens zwei.

- Die Fischerei darf nicht gewerbsmäßig betrieben werden.

- Ein Verkauf des Fanges ist verboten.

- Fische, die dem Gewässer entnommen werden, sind unmittelbar nach dem Fang in die mitzuführende Fangliste einzutragen.

- Einmal gehälterte Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden.

- Jeder Fischer hat seinen Angelplatz in sauberem Zustand zu verlassen.

- Der Verein übernimmt keine Haftung für Unfälle, Flurschäden und sonstige angerichtete Schäden.

- Es darf nur vom Ufer aus geangelt werden.


Verboten

- Tote Köderfische, Fischfetzen, Fischteile und Kunstköder sind in der Zeit vom 01.02. bis 31.05. verboten!

- Stippfischen ist verboten!


Fangbeschränkung

- Hecht und Zander, insgesamt 1 Stück pro Tag, 2 Stück pro Woche

- Abweichende Schonmaße: Hecht / Zander vom 01.02. bis 31.05.

- Karpfen 40 cm gesetzlich


Allgemein

- Den Anordnungen der Fischereiaufseher ist Folge zu leisten.

- Die Nichteinhaltung dieser Auflagen und Bestimmungen des oÖ. Fischereigesetzes hat die sofortige Entziehung der Lizenz (Erlaubnisschein) und eine Anzeige bei der zuständigen Behörde zur Folge.

- Ein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten besteht nicht!!

- Für Lizenzinhaber unter 14 Jahren haftet der Erziehungsberechtigte


Gewässergrenze

Von der Wehranlage der Abtsmühle bis zum Zusammenfluss mit der Hochwasserentlastungsrinne

Das Bild dient nur zur groben Orientierung, die genauen Gewässergrenzen sind dem Erlaubnisschein zu entnehmen! Änderungen oder Ergänzungen vorbehalten. 

Quelle: Google