Preise für Mitgliedschaft und Erlaubnisscheinen

Stand: 19.09.2025

Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer (gültig ab 01.02.2022)

Vereinsmitgliedschaft

  • Aufnahmegebühr: 128€ (70€, wenn Besuch des Vorbereitungslehrgang zur Staatl. Fischerprüfung beim BFV Passau)
  • Jahresbeitrag: 50€ (40€ bei Aufnahme in 2. Jahreshälfte)

Preise für Erlaubnisscheine

Gewässer Jahreskarte MitgliederMonatskarte MitgliederMonatskarte ExternWochenkarte MitgliederWochenkarte ExternTageskarte Mitglieder Tageskarte Extern
Wehrhauser Baggersee* 130€* 70€nicht verfügbar* 40€nicht verfügbar10€ nicht verfügbar
Donau (Kachlet) * 110€nicht verfügbarnicht verfügbarnicht verfügbarnicht verfügbar
10€
20€ 
Donau (Vilshofen)
*a 150€ + 50€ Aufpreis zur Bootsbenutzung** 60€** 130€** 30€** 70€** 10€** 18€
Erlau* 155€nicht verfügbarnicht verfügbarnicht verfügbarnicht verfügbar17€nicht verfügbar
Gaißa * 200€nicht verfügbarnicht verfügbarnicht verfügbarnicht verfügbarnicht verfügbarnicht verfügbar
Ilz * 110€nicht verfügbarnicht verfügbarnicht verfügbarnicht verfügbar*** 15€nicht verfügbar
Inn * 110€nicht verfügbarnicht verfügbarnicht verfügbarnicht verfügbar10€20€
Rott* 180€nicht verfügbarnicht verfügbarnicht verfügbarnicht verfügbar15€nicht verfügbar
Kombikarte Baggersee/Inn* 180€nicht verfügbarnicht verfügbarnicht verfügbarnicht verfügbarnicht verfügbarnicht verfügbar
Pram (Österreich) * 124€nicht verfügbarnicht verfügbarnicht verfügbarnicht verfügbar10€ 20€ 
Abtsmühle (Österreich)* 120€nicht verfügbarnicht verfügbarnicht verfügbarnicht verfügbarnicht verfügbarnicht verfügbar
Antiesen(Österreich)* 300€nicht verfügbarnicht verfügbarnicht verfügbarnicht verfügbar25€50€

Legende

  • * = Jahreserlaubnisschein zuzüglich 10€ Uferreinigung und 3€ Gemeinschaftsfischen
  • *a = Jahreserlaubnisschein zuzüglich 20€ Uferreinigung und 3€ Gemeinschaftsfischen
  • ** = mit Erlaubniss zur Bootsbenutzung
  • *** = Tageskarten erst ab 01.06.2026 verfügbar 

Gebühr für Fahrberechtigungen im Bereich Neuhaus am Inn

Für die Befahrung landwirtschaftlicher Wege im Bereich der Gemeinde Neuhaus am Inn zum Zwecke der Fischerei an Inn, Rott sowie ausgewählten Nebengewässern können weiterhin Fahrberechtigungen erteilt werden. Die Gebühr beträgt ab dem Jahr 2026 10,20€. Dabei handelt es sich um die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgebühr.

An der Antragstellung ergeben sich keine Änderungen. Für die Ausstellung der Fahrberechtigung sind weiterhin ein gültiger Fischereischein sowie ein amtliches Ausweisdokument vorzulegen.

Die notwendigen Dokumente werden von der Gemeinde Neuhaus am Inn bereitgestellt und sind hier verlinkt:

Weitere Informationen sind auf der Website der Gemeinde Neuhaus am Inn zu finden.